Fluglärmstreit: Die Lösung liegt im Paket

Als sich die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel vor drei Jahren in den Fluglärmstreit zwischen Südwestdeutschland und der Nordschweiz einmischte, legte sie ihren Landsleuten zwei ungeniessbare Eier in den Verhandlungskorb. Sie bestimmte, dass nicht die Zahl der Flugbewegungen zum Mass genommen werden solle, also nicht der gesehene Lärm, sondern der in Dezibel gemessene, also der gehörte Lärm. Das war nicht etwa unvernünftig, aber soweit über die Köpfe der Betroffenen hinweg verfügt wie über Waldshut die Flugzeuge fliegen. Unsere nördlichen Nachbarn haben inzwischen mit der von allen Parteien unterschriebenen „Stuttgarter Erklärung“ ihren Lärmtarif durchgegeben: 80‘000 Anflüge im Maximum pro Jahr, also weniger als bisher. Schwer vorstellbar, dass irgendeine deutsche Regierung diese Limite überschreitet.

Den zweiten Fehler machte die Kanzlerin im Einklang mit den Betroffenen: Es solle keine Paketlösung geben, keinen Deal mit anderen Verhandlungsgegenständen. Das war eindeutig zu kurz gedacht, denn warum soll die Bevölkerung am Hochrhein mehr Fluglärm übernehmen ohne dafür etwas zu bekommen? Und nur darum geht es ja in den Verhandlungen, um Lärmexport aus der Region Zürich in die Region Waldshut. Wer eine Paketlösung verbietet, macht Verhandlungen sinnlos und müsste ehrlicherweise zugeben, dass ein neuer Staatsvertrag ausser Reichweite liegt. Mehr Lärm für nichts - das macht doch niemand!

Die wieder in Gang gekommenen Verhandlungen können nur zum Ziel führen, wenn eine Paketlösung angestrebt wird. Der Flughafen Zürich, in dessen Interesse das deutsche Grenzgebiet Konzessionen machen müsste, soll den Preis dafür bezahlen. Der Preis besteht in der Elektrifizierung der Hochrheinbahn zwischen Basel und Erzingen. Dieses äusserst wichtige Verkehrsprojekt ist in der Planung zwar weit fortgeschritten, droht nun aber an den mangelnden Finanzen zu scheitern. Für den Flughafen Zürich wäre die Übernahme der Investitionskosten von 85 Millionen Euro gut verkraftbar, bekommt er doch seit kurzem vom Bund den Ertrag der innerschweizerischen Kerosinsteuer überwiesen. In den Regionen beidseits der Grenze gibt es zwischen Basel und Singen niemanden, der im Ausbau der Hochrheinbahn nicht ein ausgesprochen nützliches und zukunftsträchtiges Förderinstrument für das Grenzgebiet sähe. Es bekäme in Zusammenarbeit mit den SBB auf der elektrifizierten Strecke einen höchst attraktiven Fahrplan, einen weit besseren als den bisherigen, ein Angebot, das eine Portion mehr Lärm in den Randstunden erträglich machen könnte.

Zwei dicke Bretter durchbohrt

Politik wird nicht zu Unrecht mit dem Bohren von dicken Brettern verglichen. Wer etwas erreichen will, muss Geduld haben, hartnäckig sein, Widerstand überwinden, Niederlagen wegstecken und neu ansetzen. Es gilt das alte Sprichwort: „Nid lugg loh gwünnt.“ Gleich zweimal ist mir solches diese Woche in Bundesbern widerfahren.

Ich hatte im Rahmen der letzten Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verlangt, dass die Beiträge auf dem gesamten Einkommen erhoben werden müssten und nicht nur auf den ersten 126‘000 Franken. So kämen jährlich einige hundert Millionen Franken mehr in die Kasse der Versicherung - bezahlt von den Grossverdienern. Die Versicherung wäre viel schneller entschuldet worden und hätte weniger Leistungen kürzen müssen. Die bürgerliche Mehrheit lehnte das ab, den Schaden tragen jetzt die Arbeitslosen. Später habe ich den Faden in der Wirtschaftskommission wieder aufgenommen und verlangt, dass auf den Einkommen über 126‘000 Franken wenigstens ein Solidaritätsbeitrag von einem Prozent bezahlt werden sollte, und zwar auf dem gesamten darüber liegenden Einkommen, nicht nur bis 315‘000 Franken. Diese Idee wurde von der Mehrheit der Kommission unterstützt und vorgestern vom Nationalrat zum Beschluss erhoben. Das Resultat wird sein, dass der Arbeitslosenversicherung jährlich 80 Millionen Franken mehr zufliessen und ihr Schuldenberg schneller abgetragen werden kann.

Seit Jahren verlange ich vom Bundesrat eine aktive Medienpolitik, die die wachsenden Schäden in unserer Medienlandschaft beseitigen soll und eine Medienordnung zum Ziel hat, die unserer direkten Demokratie gerecht wird. Das ist angesichts der fortschreitenden Monopolisierung und Qualitätsminderung ja dringend nötig, was nicht einmal der Bundesrat bestreitet. Nur will er nichts dagegen tun, sondern noch einmal vier Jahre lang die Hände in im Schoss liegen lassen. Das aber liess sich die Staatspolitische Kommission des Nationalrates nicht gefallen. Sie formulierte eine Motion, die dem Bundesrat Feuer unter den Hintern legt. Er soll dem Parlament innert zweier Jahre darlegen, mit welcher Strategie er das Medienangebot auf die Bedürfnisse der Demokratie ausrichten will. Die Motion war vom Verlegerverband massiv bekämpft worden, denn in ihm gibt der Platzhirsch Tamedia aus Zürich den Ton an, nicht die Mehrzahl der kleinen und mittleren Verlage. Im Nationalrat aber erlagen nur SVP und FDP dem Röhren des Platzhirsches, die Mehrheit folgte ihrer Kommission, und ich verspürte eine stille Genugtuung. Wieder einmal war der Bohrer aus einem dicken Brett ausgetreten.

Ein Bericht aus Absurdistan

Die Schweiz ist seit Jahren im Clinch mit den USA und grossen europäischen Staaten, weil sie mit dem Bankgeheimnis Steuerhinterziehung schützt. Das soll nun aufhören - aber nur ein bisschen.

Als einziges Land auf der Welt unterscheidet die Schweiz zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Betrug geht nicht, Hinterziehung geht und geniesst den Schutz des sogenannten Bankgeheimnisses. Sein wahrer Charakter ist dank den heftigen Auseinandersetzungen mit den USA und den Nachbarländern in aller Deutlichkeit zum Vorschein gekommen: Es ist ein Steuerhinterziehungs-Geheimnis. Es schützt die reichen Steuerflüchtlinge aus aller Welt, die ihre Millionen und Milliarden weder  zu Hause noch im Geld-Exil versteuern. Schweizer Banken haben sie dabei nach Kräften unterstützt, angeleitet, beraten - und sie haben sich die Beihilfe zur Steuerhinterziehung vergolden lassen. Dieses goldene Zeitalter neigt sich seinem Ende zu, weil sich die USA und andere Länder den staatlich geschützten Mittelentzug nicht länger gefallen lassen. Sie üben massiven Druck aus auf die fehlbaren Schweizer Banken – Wegelin ist dem Druck bereits erlegen, elf andere sind enttarnt und werden ebenfalls zur Kasse gebeten. 

Die USA und andere Länder üben aber auch Druck aus auf die Schweiz als Staat, dessen Steuerrecht solchen Missbräuchen Vorschub leistet. Wir müssen unter massivstem internationalem Druck unsere Amtshilfe anpassen: Schweizer Steuerbehörden haben in Zukunft den ausländischen Steuerbehörden auf deren Gesuch hin Auskünfte zu erteilen, die der Aufhebung des Steuerhinterziehungs-Geheimnisses gleich kommen. Das gilt allerdings nur für ausländische Steuerhinterzieher. Schweizerische sollen weiterhin den staatlich garantierten Schutz des Bankgeheimnisses geniessen dürfen. Das wird zu einer geradezu absurden Situation führen. Die Schweizer Steuerbehörde muss im Rahmen eines Amtshilfeverfahrens gegen einen amerikanischen Staatsbürger bei einer oder mehreren Banken Informationen über dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse beschaffen und an die amerikanische Steuerbehörde weiter leiten. Im Rahmen dieser Nachforschungen stösst sie zufällig auch auf Informationen über einen Schweizer Staatsbürger, die belegen, dass dieser seit Jahren massiv Steuern hinterzieht. Weil sie dieses brisante Wissen der Lüftung des Bankgeheimnisses gegenüber dem Amerikaner verdankt, darf sie es gegenüber dem Schweizer nicht verwenden. Die Behörde weiss also von einer Steuerhinterziehung, die sie eigentlich ahnden und büssen müsste, darf aber nicht wissen, was sie weiss und muss daher auf das Strafverfahren verzichten. Damit macht sie sich selbst strafbar, denn schweizerische Steuerbeamte sind verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, die zu einer korrekten Besteuerung führen. Anders gesagt: Mit dem einen Gesetz verpflichten wir die Steuerbeamten zu rechtskonformem Arbeiten, mit dem anderen verpflichten wir sie zu rechtswidrigem Arbeiten. Wir sind in Absurdistan angekommen.

Aus dieser ungemütlichen Gegend führt nur ein Weg hinaus: Die Schweiz muss Steuerhinterziehung strafrechtlich gleich behandeln wie Steuerbetrug. Sie muss den staatlichen Schutz für inländische Steuerhinterzieher endlich aufgeben. Das wird all jenen zu Gute kommen, die ehrlich sind gegenüber dem Steueramt, denn jeder Franken, der hinterzogen wird, muss von jemand anderem versteuert werden, der nicht hinterzieht.

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